Präventionskonzept am Gymnasium auf dem Asterstein

 

Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule im Rahmen des § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes. Daraus ergeben sich Aufgaben für jede Schulleitung, jede einzelne Lehrkraft und für jede einzelne Schule. Suchtprävention geht im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule von einem ursachenzentrierten, ganzheitlichen Ansatz aus. Sie setzt sich mit den Ursachen von Sucht auseinander, zeigt gesellschaftliche und individuelle Bedingungen für süchtiges Verhalten auf und weist auf den Zusammenhang zwischen Suchtmittelkonsum und Konfliktsituation hin. Die Suchtprävention basiert auf einem erweiterten Suchtbegriff, der sowohl substanzbezogene Süchte als auch handlungsbezogene Süchte beinhaltet.

Sie soll dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler sich den alltäglichen Lebensanforderungen stellen können, konflikt- und kommunikationsfähig und zu einem auf Respekt und Achtung gegründeten Umgang mit ihren Mitmenschen bereit sind. (…)“

Suchtprävention in der Schule hat zum Ziel, „bei Kindern und Jugendlichen langfristig Schutzfaktoren zu entwickeln und zu fördern.

1.1 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28.Februar 2011

„Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule (…).“Dieser Auftrag richtet sich also zunächst an alle an der Schule Tätigen. In jedem Fachunterricht können und sollten bei der entsprechenden Gelegenheit Suchtrisiken und deren Vermeidung angesprochen werden. Für spezifische Angebote ist Herr W. Westerwalbesloh-Fleck, die Beratungslehrkraft für Suchtprävention, zuständig. Die Schulleitung unterstützt dabei konkret, indem sie den personellen und organisatorischen Rahmen zur Verfügung stellt. So arbeiten verschiedene Kolleginnen und Kollegen bei den unterschiedlichen Projekten mit. Mitgestaltet und mitgetragen wird die Präventionsarbeit vor allem auch von unserer Schulsozialarbeiterin, Frau Yelton, und unserem Schulsozialarbeiter, Herrn Küstner, die beide zudem mit ihren spezifischen Angeboten die direkte Suchtprävention ergänzen.

Soll Prävention ihrem Namen gerecht werden, muss sie möglichst früh starten. So beginnt sie am Gymnasium auf dem Asterstein im Sinne einer Ich-Stärkung bzw. Vermittlung von Lebenskompetenz bereits mit den sozial- und erlebnispädagogischen Aktivitäten in der Orientierungsstufe wie der mehrtägigen Fahrt ins Haus Wasserburg in Vallendar und der Teilnahme an den eintägigen Basis- bzw. Teamseminaren (Klasse 5 und 6) des Präventionsteams des Jugendamtes Koblenz.

In der Klassenstufe 7 folgt das 5x2-stündige Präventionsprogramm MaiStep (Mainzer Schultraining zur Essstörungsprävention), das an der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Mainz in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung und dem Ministerium für Soziales in Rheinland-Pfalz 2012 entwickelt wurde, da sich Essstörungen und essgestörte Verhaltensweisen in den letzten Jahren mehr und mehr verbreitet haben und für die Betroffenen oftmals ein hohes gesundheitliches Risiko darstellen. Dieses Programm wird federführend von Frau Yelton und Herrn Westerwalbesloh-Fleck mit der tatkräftigen Unterstützung weiterer Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Klassen durchgeführt.

Der Präventionsworkshop „Tom und Lisa“, der von der Villa Schöpflin gGmbH in Zusammenarbeit mit der Kaufmännischen Krankenkasse entwickelt wurde, wird auf Anregung des Koblenzer Jugendamtes in den 8. Klassen an verschiedenen Schulen in Koblenz durchgeführt. "Kernstück des Klassenworkshops ist die Simulation einer Geburtstagsparty, zu welcher Tom und Lisa ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden einladen. (…) Der Workshop hat zum Ziel, die Risikokompetenz der Jugendlichen zu fördern, die in dem Alter sind, in dem sie oft selbst erste Erfahrungen mit Alkohol sammeln oder im Freundeskreis bereits Alkohol konsumiert wird." (Leitfaden 2016, S. 2) Frau Yelton, Herr Küstner und Herr Westerwalbesloh-Fleck führen diesen 2x3-stündigen Workshop durch.

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung bzw. Legalisierung des Cannabis-Konsum seit dem 01.04.24 und der damit verbundenen leichteren Verfügbarkeit dieser Droge soll ab dem Schuljahr 2024/25 der Workshop „Cannabis – quo vadis?“ in der 9. Jahrgangsstufe etabliert werden. Es handelt sich um einen 2-stündigen, interaktiven Workshop, welcher ebenfalls von der Villa Schöpflin gGmbH entwickelt worden ist und den Teilnehmenden anhand von sechs Etappen fachlich fundierte und sachliche Informationen zum Thema Cannabis vermittelt.

In den 10. Klassen gibt es ab dem Schuljahr 2024/25 das 5-stündige Präventionsprogramm „Verrückt? Na und!“, das vom Verein ‚Irrsinnig Menschlich‘ durchgeführt wird und in Zusammenarbeit mit der AOK entwickelt worden ist. Zielsetzung davon ist es, psychische Krisen anzusprechen und zu verstehen und damit Resilienz zu fördern.

Ergänzt werden können diese regelmäßigen Workshops durch externe Angebote wie z.B. künstlerisch-gestalterische Wettbewerbe oder Info-Aktionen von Krankenkassen oder dem Koblenzer Jugendamt. Aber auch im Fachunterricht ‚Biologie‘ hat das Thema ‚Sucht‘ immer wieder einen Platz.

Die Empfehlungen der BZgA-Expertise „Suchtprävention“ von 2020 zum Handlungsfeld Schule (https://shop.bzga.de/pdf/60640052.pdf, S.75 f) weisen darauf hin, dass verschiedene Ansätze der Präventionsarbeit Effekte erzielen können, wenn sie auch „ergänzt um Elternarbeit“ sind. Die eingangs erwähnte Verwaltungsvorschrift geht ebenfalls davon aus, dass eine wirkungsvolle Suchtprävention "auf eine enge Kooperation zwischen Schule und Elternhaus" angewiesen ist. Daher darf ich Sie als Eltern bitten, immer wieder mit Ihren Kindern ins Gespräch über Suchtmittel und Suchtrisiken zu kommen, um gemeinsam auf einen kritisch-kontrollierten Umgang mit Suchtmitteln bzw. eine Resilienz gegenüber Suchtrisiken hinzuwirken.

Sollten Sie eventuell den Verdacht eines "Suchtmittelmissbrauchs" hegen oder unsicher bei der Einschätzung der Risikolage sein, können Sie gerne die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer, die Schulsozialarbeiterin Frau Yelton, den Schulsozialarbeiter Herrn Küstner oder Herrn Westerwalbesloh-Fleck als Beratungslehrkraft für Suchtprävention ansprechen. Sie sind in diesen Fällen zur Verschwiegenheit verpflichtet und können gegebenenfalls weitergehende Kontakte herstellen. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die unten angegebene Adresse des Suchtkrankenhilfe wenden.

W. Westerwalbesloh-Fleck (Beratungslehrkraft für Suchtprävention)

 

Kontakt:

Zentrum für ambulante Suchtkrankenhilfe

Caritasverband Koblenz e. V.

Rizzastraße 14

56068 Koblenz

Telefon: 0261 667570

                                                        https://www.caritas-koblenz.de/hilfe-und-beratung/abhaengigkeitserkrankungen/zentrum-fuer-ambulante-suchtkrankenhilfe/zentrum-fuer-ambulante-suchtkrankenhilfe

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Informationen zur Cannabis-Legalisierung: