Aktuelle Informationen

Die aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die am 13. September 2021 in Kraft getreten ist, beinhatet eine neue Warnstufenregelung. Den daran angepassten Hygieneplan sowie die Vorgaben für den Sport- und Musikunterricht finden Sie hier. Die Änderungen betreffen insbesondere die Maskenpflicht und den Infektionsschutz im Unterricht.

Unter folgendem Link können jeweils aktuelle Informationen zu dem jeweils aktuellen Hygieneplan für die Schulen, die Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, zu Rufnummern, Statistiken, Corona-Infektionszahlen an Schule u.a. abgerufen werden:

CORONA - SCHULEN add.rlp.de

Die Maskenpflicht in der Schule bzw. im unterricht richtet sich nach den jeweils geltenden neuen Warnstufen; in der Hygieneverordnung heißt es dazu:

"Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Warnstufe [1, 2 oder 3] gemäß CoBeLVO erreicht, so gilt ab dem übernächsten Tag die Maskenpflicht [bzw. deren Aufhebung] für alle Personen im gesamten Schulgebäude,"

Die Schulleitung

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