Meldepflicht von Infektionskrankheiten

Das Institut für Lehrergesundheit weist nachdrücklich daraufhin, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Eltern verpflichtet sind, Infektionskrankheit (z.B. Scharlach, Röteln, echte Grippe, Keuchhusten, Hepatitis A u.ä.) umgehend der Schulleitung zu melden.

Wir bitten im Interesse des Personals und der anderen Schülerinnen und Schüler um Beachtung und hoffen natürlich, dass Sie von solchen Krankheiten verschont bleiben.

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