Neuer Hygieneplan - 3G an Schulen

Mit Wirkung vom 24. November 2021 gilt der aktualisierte Hygieneplan in der 12. Fassung, den Sie hier einsehen können. Ihm ist zu entnehmen, dass ab sofort im gesamten Gebäude, auch während des Unterrichts, eine Maskenpflicht gilt und dass wir zweimal in der Woche eine Selbsttestung mit allen nicht-immunisierten Schülerinnen und Schülern (das sind diejenigen, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind) durchführen müssen. In der Verordnung heißt es: "Diese Testpflicht ist grundsätzlich als Selbsttestung in der Schule zu erfüllen.

Der Nachweis am Testtag kann auch erbracht werden durch

  1. Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle oder
  2. Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über ein negatives Testergebnis oder
  3. eine qualifizierte Selbstauskunft der Eltern, Erziehungs- oder Sorgeberechtigten über das negative Ergebnis eines unter ihrer Aufsicht zuhause durchgeführten Tests (download hier)."

Gleichzeitig gilt für alle in der Schule Anwesenden, d.h. auch für Eltern und andere Besucher der Schule, ab sofort die 3G-Regel. Schüler/innen dürfen allerdings zur Testdurchführung und Vorlage der o.g. Bescheinigungen das Schulgelände betreten.

Wir alle wünschen uns eine schnellstmögliche Rückkehr zur Normalität und wünschen der ganzen Schulgemeinschaft erneut Geduld und vor allem bleibend gute Gesundheit!

Die Schulleitung

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