Französisch
Bedeutung des Faches Französisch
Leben und Arbeiten in unserer globalisierten Welt stellen auch an die Fremdsprachenausbildung veränderte Anforderungen. Englisch ist zwar unbestritten die wichtigste Verkehrssprache, aber für optimale Berufsaussichten benötigt man mehr als nur eine Fremdsprache. Eine zweite oder dritte Fremdsprache zu beherrschen wird so immer mehr zur Schlüsselqualifikation. Französisch ist neben Englisch die zweite globale Verkehrssprache, in mehr als 30 Staaten der Welt sogar Amtssprache. In zahlreichen Ländern - nicht nur in Europa - kommt man am besten weiter, wenn man die Weltsprache Französisch sprechen kann. Und nicht zuletzt sind Deutschland und Frankreich Nachbarländer und gegenseitig die wichtigsten Wirtschaftspartner. Die französische Sprache zu beherrschen bedeutet mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
- Französisch kann (alternativ zu Latein) verpflichtend als 2. Fremdsprache ab Klasse 6 (4-stündig) gewählt werden.
- Französisch kann als 3. fakultative Fremdsprache ab Klasse 9 dreistündig gewählt werden. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Zahl von Interessierten.
- Französisch kann im Jhrg.11 als neu einsetzende Fremdsprache (5-stündig) als Grundfach von Schülerinnen und Schülern belegt werden, die von einer Realschule plus in die gymnasiale Oberstufe wechseln und in der Realschule plus nicht unmittelbar vorher mindestens vier Jahre durchgehend Französisch als Wahlpflichtfremdsprache belegt hatten.
- In der gymnasialen Oberstufe wird Französisch als Leistungsfach (5-stündig) und als Grundfach (3-stündig) bei ausreichender Zahl von Interessierten angeboten.
Am Gymnasium auf dem Asterstein werden als 2. Fremdsprache Französisch und Latein angeboten.
- Französisch ist eine der führenden Weltsprachen.
- Latein ist die Muttersprache der romanischen Sprachen und wird bei vielen Studiengängen gefordert.
- Die nicht gewählte Fremdsprache kann ab der 8B / 9. Klasse als 3. Fremdsprache gewählt werden.
- Der Anspruch der beiden Sprachen ist vergleichbar (Lernbereitschaft, Merkfähigkeit, Ausdauer, sprachliches Ausdrucksvermögen).
Beide Sprachen fördern die Sprach-, Text- und Kulturkompetenz.
1. Kompetenzen und Lernfortschritte des Kindes
- Erfolge in der 1. Fremdsprache Englisch (v.a. Hören und Sprechen) zeigen fremdsprachliche Kommunikationskompetenz: Empfehlung Französisch.
- Interesse für die Kultur und Geschichte der griechischen und römischen Antike (v.a. Lesen und Übersetzen) zeigt historische Kommunikationskompetenz: Empfehlung Latein.
2. Einvernehmen zwischen Eltern und Kind
- Der vom Kind geäußerte Wunsch sollte respektiert werden, da Eigenmotivation und nicht Fremdbestimmung bei Kindern Lernerfolge sichert.
3. Freundschaften aus der Orientierungsstufe
- In Anbetracht eines mindestens fünfjährigen Spracherwerbs sollten für die Wahl der Fremdsprache die eigenen Sprachkompetenzen und nicht so sehr die von der Orientierungsstufe her bestehenden Freundschaften sein.
Außerunterrichtliche Angebote im Fach Französisch
Zur Förderung des interkulturellen Lernens sowie der Sprachpraxis macht der Fachbereich Französisch den Schülerinnen und Schülern - je nach Altersstufe -diverse außerunterrichtliche Angebote:
- Ab Klasse 8 Vorbereitung und Durchführung der DELF-Prüfung (A1, A2, B1, B2).
Weitere Informationen siehe www.institutfrancais.de/Nouvel-article,8849
und www.institutfrancais.de/IMG/pdf/Delf_Int_H_Meck-Pom_NRWF_RPf_Sa_Sa-An_Thu.pdf - Im Leistungsfach in Stufe 12 Durchführung des Literaturprojekts Prix des Lycéens allemands. Weitere Informationen: www.institutfrancais.de/PDLA
- In der Sekundarstufe I dreitägige Sprachaufenthalte im französischsprachigen Belgien mit Unterbringung in Familien.
- In der Sekundarstufe II kurze Exkursionen ins französischsprachige Ausland.
- Förderung von Auslandsaufenthalten (Programme Voltaire und Brigitte Sauzay). Nähere Informationen unter www.dfjw.org/voltaire-programm sowie www.dfjw.org/brigitte-sauzay-programm
- Teilnahme am französischen Kino-Projekt „Cinéfête“.
- Bereicherung unserer Lerngruppen durch die Mitarbeit einer aus dem französischsprachigen Ausland stammenden Assistentin (alle 2 Jahre).