Bibliotheksordnung

Benutzungsordnung der Schulbibliothek des Gymnasiums auf dem Asterstein

Für die Nutzung der Schulbibliothek ist Folgendes zu beachten:

  1. Die Schulbibliothek steht allen Lehrern und Schülern während der Öffnungszeiten (siehe Aushang) zur Verfügung.
  2. Bei Betreten des Lese- und des Ausleihraumes sind Taschen am Eingang abzustellen!
  3. Essen und Trinken sind in der Schulbibliothek nicht erlaubt!
  4. Der Lesesaal ist kein Aufenthalts-, sondern ein Stillarbeitsraum. Auf andere Benutzer ist unbedingt Rücksicht zu nehmen.
  5. Ein Teil der Bücher (z.B. Nachschlagewerke) ist nicht ausleihbar und nur in den Räumen der Schulbibliothek zu verwenden.
  6. Die Bücher der Ausleihbibliothek dürfen nur nach ordnungsgemäßer Abwicklung der Ausleih- formalitäten mitgenommen werden. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel drei Wochen. Eine rechtzeitige Verlängerung dieser Ausleihfrist ist grundsätzlich möglich, wird aber von der Bibliothekarin im Einzelfall entschieden.
  7. Bei überschreiten des Rückgabetermins erfolgt eine Mahnung. Die 1. Mahnung ist kostenfrei. Wird das gemahnte Buch nicht binnen 14 Tagen zurückgegeben, erfolgt eine weitere Mahnung. Ab der 2. Mahnung wird je insgesamt überzogene Woche eine Gebühr von 1 EUR erhoben. Vier Wochen nach der 1. Mahnung erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Information und die Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen für die Rückgabe oder den Ersatz des Buches Sorge zu tragen.
    Bei Nichtrückgabe einzelner Bücher können keine weiteren Bücher entliehen werden.
  8. Bücher, Zeitschriften, CDs u.a. Medien sind sorgsam zu behandeln. Eintragungen, Unterstreichungen u. ä. sind nicht erlaubt !
  9. Vor den Sommerferien sind alle entliehenen Bücher zurückzugeben; anderenfalls kann nach den Ferien je Buch 1 EUR Mahngebühr pro Woche berechnet werden.
  10. Die Bibliotheksbenutzer haben den Anordnungen der Bibliotheksleitung Folge zu leisten. Ver- stöße hiergegen oder gegen die Benutzungsordnung können von der Bibliotheksleitung oder einem zuständigen Lehrer mit sofortiger Verweisung für den laufenden Tag geahndet werden. Ein längerfristiger Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung kann nur vom Schulleiter oder seinem Vertreter ausgesprochen werden.
  11. Die Benutzung des PCs unterliegt einer besonderen Regelung (siehe Aushang). Insbesondere ist es nicht erlaubt, jugendgefährdende Schriften, pornographisches oder politisch-radikales Material aus dem Internet aufzurufen.

Gez.: Schülting (Schulleiter), Zschenderlein (Bibliotheksleitung)