PC-Raumordnung
Nutzungsordnung für Computer
Das Gymnasium auf dem Asterstein gibt sich für den Umgang an Schülerarbeitsplätzen mit Computern folgende Nutzungsordnung:
- Die Computer sollen grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Dazu gehören vor allem:
- Erlangen von Medienkompetenz
- Beschaffen von Informationen auf Medienträgern
- Erstellen eigener Arbeiten
- Erstellen von Programmen
Alle Benutzer verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit Gerät und Software.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Regeln:
- Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus Medienträgern ist das Urheberrecht zu beachten.
- Fremdgeräte dürfen nicht angeschlossen werden.
- Veränderungen an Hardware oder Software sind nicht zulässig.
- Pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte dürfen nicht aufgerufen werden.
- Wurden versehentlich Inhalte obiger Art aufgerufen oder sind Veränderungen obiger Art offensichtlich, so ist dies der Aufsichtsperson oder der Schulleitung unmittelbar mitzuteilen.
- Im Computerraum wird die Rechnerarbeit durch einen Lehrer beaufsichtigt, in der Bibliothek können Schüler auch ohne permanente Präsenz am Computer arbeiten.
- Die Nutzungsordnung ist ein Teil der Hausordnung der Schule. Alle Benutzer von Computern verpflichten sich durch Unterschrift zum Einhalten dieser Ordnung.
Koblenz, 03.02.2017
Gez.: U. Schülting