PC-Raumordnung

Nutzungsordnung für Computer

Das Gymnasium auf dem Asterstein gibt sich für den Umgang an Schülerarbeitsplätzen mit Computern folgende Nutzungsordnung:

  1. Die Computer sollen grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Dazu gehören vor allem:
    • Erlangen von Medienkompetenz
    • Beschaffen von Informationen auf Medienträgern
    • Erstellen eigener Arbeiten
    • Erstellen von Programmen
    im Unterricht oder in diesen unterstützenden Arbeitsphasen.

    Alle Benutzer verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit Gerät und Software.

    Im Einzelnen ergeben sich folgende Regeln:
    • Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus Medienträgern ist das Urheberrecht zu beachten.
    • Fremdgeräte dürfen nicht angeschlossen werden.
    • Veränderungen an Hardware oder Software sind nicht zulässig.
    • Pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte dürfen nicht aufgerufen werden.
    • Wurden versehentlich Inhalte obiger Art aufgerufen oder sind Veränderungen obiger Art offensichtlich, so ist dies der Aufsichtsperson oder der Schulleitung unmittelbar mitzuteilen.
  2. Im Computerraum wird die Rechnerarbeit durch einen Lehrer beaufsichtigt, in der Bibliothek können Schüler auch ohne permanente Präsenz am Computer arbeiten.
  3. Die Nutzungsordnung ist ein Teil der Hausordnung der Schule. Alle Benutzer von Computern verpflichten sich durch Unterschrift zum Einhalten dieser Ordnung.

Koblenz, 03.02.2017
Gez.: U. Schülting