Schulische Regelungen
Damit unser Schulalltag für alle gut funktioniert, braucht es klare Regeln und verbindliche Absprachen. Sie schaffen Orientierung, fördern einen respektvollen Umgang und geben Sicherheit im täglichen Miteinander. Darauf aufbauend haben wir verbindliche Regelungen entwickelt, die unseren schulischen Alltag klar strukturieren.
Ergänzung zur Hausordnung für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums auf dem Asterstein im Gebäude der Albert Schweitzer Realschule Plus Koblenz
Zweck der Hausordnung
Wir sind Gast in der Albert Schweitzer-Realschule Plus. Deshalb kommt dieser Ordnung eine besondere Bedeutung zu, deren Ziel es ist, einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, die Zusammenarbeit zwischen Schülern und Lehrern zu erleichtern, die Schüler vor den Folgen unbedachter Handlungsweisen zu schützen und Räume und Einrichtungen der Schule in einem einwandfreien Zustand zu erhalten.
Richtlinien für das Verhalten
Vor Beginn des Unterrichts
-
Der Aufenthalt im Gebäude ist erst ab 7.57 (erstes Klingelzeichen) erlaubt.
In den Pausen
-
In den kleinen Pausen halten sich die Schüler, die keinen Raumwechsel vornehmen, grundsätzlich im Unterrichtsraum auf.
-
In den großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassen- und Fachräume und das Gebäude.
-
Die Fachlehrer sorgen in Stunden vor einer großen Pause beim Klingelzeichen für ein schnelles Verlassen der Räume, verschließen ihren Raum und unterstützen auf ihrem Weg in die Pause die Arbeit der aufsichtführenden Lehrer.
-
Die Fachlehrer sorgen in Stunden vor einer großen Pause beim Klingelzeichen für ein schnelles Verlassen der Räume, verschließen ihren Raum und unterstützen auf ihrem Weg in die Pause die Arbeit der aufsichtführenden Lehrer.
-
Wechseln Schüler über eine große Pause den Raum, so nehmen sie ihr Arbeitsmaterial in den Pausenbereich mit. Eine Ablage an anderer Stelle zieht u .U. bei Diebstahl oder Verlust den Wegfall des Versicherungsschutzes nach sich.
-
Die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer der Albert Schweitzer Realschule Plus sind unseren Schülern gegenüber im Gebäude und auf dem Schulhof weisungsbefugt.
- Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist das Rauchen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes nicht gestattet.
In den Unterrichtsräumen
-
Die Klassenräume dürfen nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden.
-
Mit Ende eines jeden Unterrichts sorgt der Fachlehrer dafür, dass Verschmutzungen beseitigt werden, die Tafel gereinigt wird und die Fenster geschlossen werden. Danach verschließt der Lehrer den Raum.
-
Am Ende der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum sind die Stühle hochzustellen (durch den Raumplan angegeben).
Benutzungsordnung der Schulbibliothek des Gymnasiums auf dem Asterstein
Für die Nutzung der Schulbibliothek ist Folgendes zu beachten:
- Die Schulbibliothek steht allen Lehrern und Schülern während der Öffnungszeiten (siehe Aushang) zur Verfügung.
- Bei Betreten des Lese- und des Ausleihraumes sind Taschen am Eingang abzustellen!
- Essen und Trinken sind in der Schulbibliothek nicht erlaubt!
- Der Lesesaal ist kein Aufenthalts-, sondern ein Stillarbeitsraum. Auf andere Benutzer ist unbedingt Rücksicht zu nehmen.
- Ein Teil der Bücher (z.B. Nachschlagewerke) ist nicht ausleihbar und nur in den Räumen der Schulbibliothek zu verwenden.
- Die Bücher der Ausleihbibliothek dürfen nur nach ordnungsgemäßer Abwicklung der Ausleih- formalitäten mitgenommen werden. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel drei Wochen. Eine rechtzeitige Verlängerung dieser Ausleihfrist ist grundsätzlich möglich, wird aber von der Bibliothekarin im Einzelfall entschieden.
- Bei überschreiten des Rückgabetermins erfolgt eine Mahnung. Die 1. Mahnung ist kostenfrei. Wird das gemahnte Buch nicht binnen 14 Tagen zurückgegeben, erfolgt eine weitere Mahnung. Ab der 2. Mahnung wird je insgesamt überzogene Woche eine Gebühr von 1 EUR erhoben. Vier Wochen nach der 1. Mahnung erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Information und die Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen für die Rückgabe oder den Ersatz des Buches Sorge zu tragen.
Bei Nichtrückgabe einzelner Bücher können keine weiteren Bücher entliehen werden. - Bücher, Zeitschriften, CDs u.a. Medien sind sorgsam zu behandeln. Eintragungen, Unterstreichungen u. ä. sind nicht erlaubt !
- Vor den Sommerferien sind alle entliehenen Bücher zurückzugeben; anderenfalls kann nach den Ferien je Buch 1 EUR Mahngebühr pro Woche berechnet werden.
- Die Bibliotheksbenutzer haben den Anordnungen der Bibliotheksleitung Folge zu leisten. Verstöße hiergegen oder gegen die Benutzungsordnung können von der Bibliotheksleitung oder einem zuständigen Lehrer mit sofortiger Verweisung für den laufenden Tag geahndet werden. Ein längerfristiger Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung kann nur vom Schulleiter oder seinem Vertreter ausgesprochen werden.
- Die Benutzung des PCs unterliegt einer besonderen Regelung (siehe Aushang). Insbesondere ist es nicht erlaubt, jugendgefährdende Schriften, pornographisches oder politisch-radikales Material aus dem Internet aufzurufen.
Gez.: Schülting (Schulleiter), Zschenderlein (Bibliotheksleitung)
Nutzungsordnung schulische Computer
Das Gymnasium auf dem Asterstein gibt sich für den Umgang an Schülerarbeitsplätzen mit Computern folgende Nutzungsordnung:
Die Computer sollen grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Dazu gehören vor allem:
- Erlangen von Medienkompetenz
- Beschaffen von Informationen auf Medienträgern
- Erstellen eigener Arbeiten
- Erstellen von Programmen
- im Unterricht oder in diesen unterstützenden Arbeitsphasen.
Alle Benutzer verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit Gerät und Software.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Regeln:
- Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus Medienträgern ist das Urheberrecht zu beachten.
- Fremdgeräte dürfen nicht angeschlossen werden.
- Veränderungen an Hardware oder Software sind nicht zulässig.
- Pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte dürfen nicht aufgerufen werden.
- Wurden versehentlich Inhalte obiger Art aufgerufen oder sind Veränderungen obiger Art offensichtlich, so ist dies der Aufsichtsperson oder der Schulleitung unmittelbar mitzuteilen.
Im Computerraum wird die Rechnerarbeit durch einen Lehrer beaufsichtigt, in der Bibliothek können Schüler auch ohne permanente Präsenz am Computer arbeiten.
Die Nutzungsordnung ist ein Teil der Hausordnung der Schule. Alle Benutzer von Computern verpflichten sich durch Unterschrift zum Einhalten dieser Ordnung.
Koblenz, 03.02.2017, gez.: U. Schülting

